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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Josef Jansen GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
  2.  Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 

§ 2 Preise

Unsere Preise hängen von den Rohstoffpreisen auf dem Weltmarkt sowie den jeweiligen Frachttarifen beziehungsweise den Preisen für Verpackungsmaterialien ab. Unsere Preise sind daher grundsätzlich freibleibend. Sofern sich die Weltmarktrohstoffpreise, die Frachttarife oder die Preise für Verpackungsmaterialien ändern, können wir die Preise entsprechend anpassen, auch wenn damit von unserer aktuellen Preisliste abgewichen wird. Unsere Preise sind Nettopreise. Sie gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

 

§ 3 Lieferung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wir liefern frei Haus, beziehungsweise bis zur deutschen Grenze, wenn der Gesamtwert einer Sendung ohne Mehrwertsteuer € 200,00 beträgt. Warensendungen mit geringerem Gesamtwert reisen unfrei. Expressgut-Sendungen werden auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeführt. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem Fracht- und Expressgutsatz berechnet. Vom berechneten Frachtsatz ist Mehrwertsteuer zu entrichten. Warensendungen unter € 200,00 erfolgen nur gegen Berechnung eines Zuschlags von € 6,90 pro Sendung.

 

§ 4 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rücktritt/Herstellerregress
  1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, insbesondere fehlerhafter Lagerung und Nichtbeachtung der gültigen Hygienebestimmungen entstehen.
  4. Mängelansprüche verjähren spätestens in zwölf Monaten. Sollten die Waren auf Grund ihrer natürlichen Beschaffenheit eine kürzere Haltbarkeit als zwölf Monate haben, so verjähren Mängelansprüche spätestens mit Ablauf des Haltbarkeitsdatums. Wenn der Käufer die Ware nicht gemäß den geltenden Hygienevorschriften lagert, beziehungsweise verarbeitet, haften wir für Schäden nicht.
  5. Wenn der Käufer Erzeugnisse unserer deutschen Liste in Staaten exportiert, deren Lebensmittelgesetze und -Vorschriften von denen der Bundesrepublik Deutschland abweicht, haften wir für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften nicht.
  6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeit- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als der Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  7. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz (6).
§ 5 Zahlungen

Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlung bis 8 Tage nach Rechnungsdatum gewähren wir 3% Skonto. Skontierfähig ist immer der Rechnungsendbetrag inklusive Mehrwertsteuer. In Ausnahmefällen kann zur Buchungsvereinfachung hinsichtlich der späteren Korrektur des Warenerlöses durch Skontobeträge und damit zur direkten Ermittlung des korrigieren Mehrwertsteuerbetrages mit dem Kunden „Skontoabzug direkt von der Rechnung“ vereinbart werden. Dies ist nur dann möglich, wenn der Kunde sich zur Bezahlung unserer Rechnung innerhalb von 8 Tagen ausdrücklich verpflichtet. Warenrechnungen unter € 210,00 sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug. Skonto wird bei Warenrechnung unter € 210,00 nicht gewährt.

 

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Den Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalte
  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzuverlangen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Waren pfleglich zu behandeln.
  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
§ 8 Sonstiges
  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen sind, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sollten einzelnen Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.